Aus dem Programm des 7. Augsburger Technologietransfer-Kongresses:

Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit eines Unternehmens wird zunehmend durch dessen Innovationstätigkeit beeinflusst: Die neuartige Kombination von Mitteln und Zwecken, die sich in der Gestaltung eines neuen Produktes, einer neuen Dienstleistung, eines neuen Prozesses im Sinn eines technischen Verfahrens, oder einer Kombination aus dem Vorgenannten ausdrücken kann.

Durch die Zusammenarbeit mit Netzwerken aus Wissenschaft und Wirtschaft können sich Vorteile gegenüber der Konkurrenz ergeben. Oftmals stellen sich gerade kleine und mittlere Unternehmen (KMU) allerdings die Frage, wie sie ihre Innovationsprojekte finanzieren und absichern können. Mehr zu diesem Thema erfahren Sie beim 7. Augsburger Technologietransfer-Kongress in der Session A1. Diese Themen erwarten Sie dort:

 

Fördermittel für KMUs in den Bereichen Innovation, Investition und Umweltschutz

Finanzierungen in ausreichender Höhe und zu günstigen Konditionen sowie staatliche nicht rückzahlbare Zuschüsse sind Wunsch eines jeden Unternehmens. Förderprogramme von EU, Bund und Ländern bieten hier sehr viele Möglichkeiten. Dieser Förderdschungel hält viele Unternehmen jedoch davon ab, notwendige Projekte anzugehen, obwohl diese durch Fördermittel finanziell unterstützt werden könnten. Wie schafft man es, einen Förderantrag erfolgreich zu platzieren? Was sind die Schlüsselfaktoren für einen erfolgreichen Antrag?

Zu Beginn steht die Herausforderung, ein oder mehrere passende Förderprogramme für das Projekt zu finden. Bei Bedarf kann und sollte das Vorhaben auch auf aktuelle Förderschwerpunkte hin angepasst werden. Hierbei ist aber darauf zu achten, dass sich der Antragsteller noch in seiner Projektidee wiederfindet. Diese Anpassungen müssen nicht immer gravierend sein. Teilweise genügt das Justieren an der „einen oder anderen Stellschraube“ und das Projekt oder zumindest Teile davon werden förderfähig. Durch unsere langjährige Erfahrung und die Vielzahl erfolgreich geförderter Projekte, erkennt die Subventa zielgenau, welches Programm für das Projekt sowohl die höchste Förderwahrscheinlichkeit, als auch die höchste Förderquote gewährleistet.

[Referent: Gerhard von Webenau, Subventa PartG, Deutsche Fördermittelberatung, Augsburg]

 

Innovationsgutschein Bayern – das schnelle Förderprogramm

Innovation bedeutet Zukunft. Auch und gerade für kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe. Oftmals verfügen diese aber nicht über die technischen Kompetenzen, um Produktinnovationen oder technische Verfahrensinnovationen erfolgreich alleine umzusetzen. Der Freistaat Bayern verfolgt deshalb das Ziel, die Innovationskraft von kleinen Unternehmen und Handwerksbetrieben zu fördern und diese für die Herausforderungen der Zukunft fit zu machen.

Der „Innovationsgutschein Bayern“ unterstützt Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitern, Handwerksbetriebe oder Freie Berufe in Bayern, welche mit externen Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen zusammenarbeiten wollen.

[Referent: Dr. Urs Bernhard, Bayern Innovativ GmbH]

 

Ist Ihr Know-how ein offenes Geheimnis? – Wie Sie Ihr Know-how unter der neuen EU-Regelung des Geheimnisschutzes sichern können.

Gerade bei Innovationsprojekten geht es oft um interne Informationen Know-how, ob bei Kooperationen oder Projekten mit Dienstleistern. Was müssen Unternehmen beachten, wenn Sie sich vor Missbrauch schützen möchten und wie sieht hier die aktuelle Gesetzeslage aus?

Bereits im Juni 2016 hat die Europäische Union eine Richtlinie über den Schutz von vertraulichen Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse, einschl. Know-how) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung erlassen (EU-Richtlinie 2016/943). Der deutsche Gesetzgeber ist verpflichtet, diese EU-Richtlinie bis zum 09. Juni 2018 in nationales Recht umzusetzen. Dies gibt Anlass, sich jetzt mit den bevorstehenden rechtlichen Regelungen zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen zu befassen und Maßnahmen zu ergreifen, damit sowohl die bisherigen als auch die neu entstehenden Geschäftsgeheimnisse Ihres Unternehmens auch unter der neuen Gesetzeslage ausreichend abgesichert werden können. Des Weiteren ergeben sich aus den neuen gesetzlichen Regelungen zum Geheimnisschutz verbesserte Maßnahmen, um gegen einen rechtswidrigen Gebrauch von Geschäftsgeheimnissen vorzugehen, wenn die richtigen Maßnahmen zur Geheimhaltung oder zur anderweitigen Sicherung von Know-how getroffen worden sind. Auch deshalb lohnt sich eine frühzeitige Beschäftigung mit den neuen gesetzlichen Regelungen.

[Referent: Dr. Stefan Gehrsitz, Charrier Rapp & Liebau Patentanwälte]

 

Ausführliche Informationen zum 7. Augsburger Technologietransfer-Kongress, wie z.B. den Programmflyer oder auch die Online-Anmeldung finden Sie unter www.technologietransfer-kongress.de .